24 Stunden Pflege zu Hause
Leistungen, die wir Ihnen anzubieten haben
Wir bieten ein bewährtes Modell der Seniorenbetreuung in ihrem eigenen Zuhause an. Das Betreuungspersonal wird Ihnen dabei von unseren Kooperationspartnern zu einem bezahlbaren Preis zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen die Planung, die Abwicklung und die gesamte Koordinierung des Einsatzes. Selbstverständlich bleiben wir während der gesamten Betreuungszeit Ihr Ansprechpartner.
Das Leistungsspektrum in kurzen Stichpunkten:
✓ Beratung und Analyse des Betreuungsbedarfs
✓ Erstellung eines unverbindlichen Angebotes✓ Kontaktaufnahme mit dem Partnerunternehmen in Polen✓ Mitwirkung bei der Auswahl des Ihren Ansprüchen entsprechenden Betreuungspersonals✓ Koordinierung aller Abläufe während der gesamten Betreuungszeit✓ Organisation der Anreise und Abreise
Betreuungsleistungen im Rahmen der 24-Stunden-Seniorenpflege und -betreuung
Leistungen der Betreuungskräfte vor Ort:
Grundpflege: Anleitung zur oder vollständige Übernahme der Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Hilfe beim Toilettengang, Wechsel von Inkontinenzartikeln, falls notwendig - Anreichen von Mahlzeiten
Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Zubereitung von Mahlzeiten, Waschen, Bügeln, Reinigung des Haushalts, Wäschewechsel, ggf. Kleintierversorgungindividuelle Unterstützung im Alltag: Spaziergänge, Gespräche, Gesellschaftsspiele, Strukturierung des Alltags (z.B. durch geregelte Essens- und Schlafzeiten), Begleitung zum Arzt usw.
Unsere Betreuungs- und Pflegekräfte schenken den von ihnen betreuten Senioren ihre volle Aufmerksamkeit. Sie halten auch in der Nacht Rufbereitschaft und kontaktieren die Familien, wann immer es notwendig ist. Mit ihrer Arbeit und ihrem „Da-sein“ leisten sie seelische Unterstützung in schweren Situationen und helfen, die körperlichen und geistigen Kräfte der zu betreuenden Person zu erhalten bzw. zu stärken.
Leistungen der Behandlungspflege (z.B. die Vergabe von Injektionen oder der Verbandswechsel) dürfen nach der Gesetzgebung nur von Pflegefachkräften durchgeführt werden und sind daher von unseren Betreuungsleistungen ausgeschlossen. Diese Leistungen werden in der Regel von einem örtlichen ambulanten Pflegedienst übernommen.
Als rechtliche Grundlage für das Entsenden der polnischen Haushaltshilfen bzw. Betreuungskräfte für die Arbeit in den Haushalten in Deutschland gilt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG). Die Betreuungskräfte werden von ihrem Arbeitgeber, einer polnischen Agentur oder einem Dienstleistungsunternehmen, angestellt und sozialversichert. Der Arbeitgeber entrichtet für seine Mitarbeiter die Steuern und Sozialabgaben.
Jede von uns vermittelte Betreuungskraft ist im Besitz einer Entsendebescheinigung (Formular A1), die den deutschen Zollbehörden bestätigt, dass sie in Polen von ihrem Arbeitgeber sozialversichert ist und somit die Steuer und Sozialabgaben entsprechend abgeführt werden. Diese Entsendebescheinigung wird vom polnischen Versicherungsträger ausgestellt. Die Betreuungskräfte besitzen auch eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKUZ-Karte). Mit dieser Karte können sie im Notfall oder bei Krankheit zum Arzt gehen und sich behandeln lassen.
Jede von uns vermittelte Betreuungskraft ist im Besitz einer Entsendebescheinigung (Formular A1), die den deutschen Zollbehörden bestätigt, dass sie in Polen von ihrem Arbeitgeber sozialversichert ist und somit die Steuer und Sozialabgaben entsprechend abgeführt werden. Diese Entsendebescheinigung wird vom polnischen Versicherungsträger ausgestellt. Die Betreuungskräfte besitzen auch eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKUZ-Karte). Mit dieser Karte können sie im Notfall oder bei Krankheit zum Arzt gehen und sich behandeln lassen.
Was bedeutet das für Sie?
Sie sind lediglich der Auftraggeber, was Ihnen viele Vorteile mitbringt. Sie müssen sich um keine Genehmigungen kümmern und keine Formalitäten erledigen – es gibt keinen bürokratischen Aufwand für Sie. Sie bezahlen nur die Dienstleistung, die Sie in Anspruch genommen haben.
Der geschlossene Dienstleistungsvertrag ist in der Regel mit einer Frist von höchstens zwei Wochen kündbar.
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